Nürnberger Gesetze 1935
Antisemitischer Vorwurf
„Jüdinnen:Juden gehören nicht zur ‚deutschen Rasse‘.“
Hintergrund
In der nationalsozialistischen Weltanschauung wurden Jüdinnen:Juden als „fremde Rasse“ angesehen und als „Schädlinge“ verunglimpft. Aufgrund ihres angeblichen Plans, die deutsche Nation zu zerstören, müssten sie mit jedem Mittel bekämpft werden. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden die jüdischen Deutschen schrittweise ausgegrenzt und entrechtet. Die Nürnberger Gesetze von 1935 waren in diesem Prozess ein weiterer Einschnitt: Jüdinnen:Juden galten von nun an nicht mehr als Bürger:innen des Deutschen Reiches.
Wer als Jüdin:Jude definiert wurde, setzten die Nationalsozialist:innen nach ihren eigenen Vorstellungen fest. Entscheidend war für sie nicht die Religion, sondern die Abstammung, also die Frage, ob und wie viele jüdische Vorfahren eine Person hatte.